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Artikel 1 - Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RBerNG k.a.Abk.)

G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Geltung ab 01.07.2008, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 1 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen


Artikel 1 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. Dezember 2007 RDG mWv. 1. Juli 2008

gesamter Text siehe Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG





 

Frühere Fassungen von Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2008Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
vom 12.06.2008 BGBl. I S. 1000

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 RBerNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RBerNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 20 RBerNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
...  1 § 10 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 5, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 3 Satz 3, § 17 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 6 ErfHonVNG Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444), wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) § 16 Abs. 2 wird wie folgt geändert: ...