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Artikel 4 - Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (2. JGGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 GKG § 60, § 65, § 71, Anlage 1, § 1

Das Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Der Angabe zu § 60 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt.

b)
Der Angabe zu § 65 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt.

2.
In § 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe j werden nach dem Wort „Strafvollzugsgesetz" ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" eingefügt.

3.
§ 60 wird wie folgt gefasst:

„§ 60 Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes

Für die Bestimmung des Werts in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, ist § 52 Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden; im Verfahren über den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Maßnahme der Vollzugsbehörde oder auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt § 52 Abs. 1 und 2 entsprechend."

4.
§ 65 wird wie folgt gefasst:

„§ 65 Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes

In gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, ist der Wert von Amts wegen festzusetzen. § 63 Abs. 3 gilt entsprechend."

5.
In § 71 Abs. 2 werden nach dem Wort „Strafvollzugsgesetz" ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes," eingefügt.

6.
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
Die Gliederung wird wie folgt geändert:

aa)
Der Angabe zu Teil 3 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt.

bb)
Der Angabe zu Teil 3 Hauptabschnitt 8 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt.

cc)
Nach der Angabe zu Teil 3 Hauptabschnitt 8 Abschnitt 2 wird folgende Angabe eingefügt: „Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz".

b)
Der Überschrift zu Teil 3 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt.

c)
Der Überschrift zu Teil 3 Hauptabschnitt 8 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt.

d)
Vor Nummer 3810 wird im Gebührentatbestand die Angabe „nach § 109 StVollzG" gestrichen.

e)
Nummer 3812 wird aufgehoben.

f)
Nach Teil 3 Hauptabschnitt 8 Abschnitt 2 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt:

Nr.GebührentatbestandGebühr
oder Satz
der Gebühr
nach § 34
GKG
„Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz
3830Verfahren über den Antrag
auf Aussetzung des Vollzugs
einer Maßnahme der Vollzugs-
behörde oder auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung:
Der Antrag wird zurückgewiesen
0,5".


 
g)
In Nummer 3900 werden im Gebührentatbestand nach der Angabe „§ 55 Abs. 4" ein Komma und die Angabe „§ 92" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. JGGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. JGGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gerichtskostengesetzes
B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung GKGNB
... Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), 23. den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2894), 24. den am 1. Januar 2008 in ...

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 3 UÄndG Änderung sonstiger Vorschriften
... 1 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2894) geändert worden ist, wird wie folgt ...