Artikel 8 - Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (2. FVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 ZollVG § 3, § 14

Das Zollverwaltungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juni 2007 (BGBl. I S. 1037), wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „die zuständige Oberfinanzdirektion" durch die Wörter „das zuständige Hauptzollamt" ersetzt.

2.
In § 14 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die Oberfinanzdirektionen" durch die Wörter „Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Hauptzollämter" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 2. FVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690, 2009 I S. 816
Artikel 5 GwBekErgG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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