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Artikel 11 - Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (2. FVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 MOG § 33, § 38

Das Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855), wird wie folgt geändert:

1.
§ 33 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „die Verwaltungsbehörde (§ 38 Abs. 3)" durch die Wörter „die Bundesfinanzdirektion" ersetzt.

b)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a angefügt:

„(1a) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium die Prüfungsrechte der Bundesfinanzdirektion nach Absatz 1 ganz oder teilweise auf das Hauptzollamt übertragen."

2.
§ 38 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 werden

aa)
in Satz 1 die Wörter „die Oberfinanzdirektion als Bundesbehörde" durch die Wörter „das Hauptzollamt" und

bb)
in Satz 2 die Wörter „der Oberfinanzdirektion" durch die Wörter „des Hauptzollamts" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 11 Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 2. FVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Marktorganisationsgesetzes
B. v. 07.11.2017 BGBl. I S. 3746
Bekanntmachung MOGNB 2017
... vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855), 3. den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897 ), 4. den am 1. August 2009 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2314
Artikel 1 4. MOGÄndG
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) geändert worden ist, wird wie folgt ...