Berichtigung - Berichtigung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVGBer k.a.Abk.)

B. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2962 (Nr. 65); Geltung ab 21.12.2007
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Berichtigung

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 21. Dezember 2007 EinsatzWVG § 22

§ 22 Abs. 3 Nr. 5 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861) muss wie folgt lauten:

„5. Dem § 63f Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Bei Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861) gilt als Beendigung des Dienstverhältnisses

1.
die Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art ohne Weiterverwendung oder

2.
im Falle einer Weiterverwendung deren Beendigung.""



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