§
261 Abs. 1 des
Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel
17 des Gesetzes vom
12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter , wenn der Täter gewerbsmäßig handelt," werden gestrichen.
- bb)
- Nach der Angabe § 374" wird die Angabe Abs. 2" eingefügt.
- b)
- In Nummer 4 Buchstabe b wird das Wort und" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort Asylverfahrensgesetzes" die Wörter und nach § 370 der Abgabenordnung" eingefügt.
- 2.
- In Satz 3 wird die Angabe § 370a" durch die Angabe § 370" ersetzt.
G. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 306