Artikel 8 - Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (VDSG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 GVG § 120, § 142a

Das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2894), wird wie folgt geändert:

1.
In § 120 Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „und § 100d Abs. 9 Satz 4" gestrichen.

2.
In § 142a Abs. 4 wird die Angabe „oder 3" durch die Angabe „bis 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 VDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 62 BeamtStG Folgeänderungen (vom 12.02.2009)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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