Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 15 - Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Artikel 15 Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die 2008 wirksam werden


Artikel 15 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 BAföG § 66a, mWv. 1. August 2008 § 12, § 13, § 13a, § 23, § 25, mWv. 1. Oktober 2008 § 18a

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „192" durch die Angabe „212" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „348" durch die Angabe „383" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „348" durch die Angabe „383" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „417" durch die Angabe „459" ersetzt.

c)
In Absatz 3 werden die Angabe „52" durch die Angabe „57" und die Angabe „64" durch die Angabe „72" ersetzt.

2.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „310" durch die Angabe „341" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „333" durch die Angabe „366" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „44" durch die Angabe „48" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „133" durch die Angabe „146" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird die Angabe „64" durch die Angabe „72" ersetzt.

3.
§ 13a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „47" durch die Angabe „50" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt.

4.
§ 18a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „960" durch die Angabe „1 040" ersetzt.

b)
In Satz 2 Nr. 1 wird die Angabe „480" durch die Angabe „520" ersetzt.

c)
In Satz 2 Nr. 2 wird die Angabe „435" durch die Angabe „470" ersetzt.

5.
§ 23 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird die Angabe „480" durch die Angabe „520" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 wird die Angabe „435" durch die Angabe „470" ersetzt.

b)
In Absatz 4 Nr. 1 werden die Angabe „153" durch die Angabe „165" und die Angabe „112" durch die Angabe „120" ersetzt.

6.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „1 440" durch die Angabe „1 555" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „960" durch die Angabe „1 040" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „480" durch die Angabe „520" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „435" durch die Angabe „470" ersetzt.

7.
Dem § 66a wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2008 begonnen haben, sind § 2 Abs. 6, § 5 Abs. 5, die §§ 5a, 12, 13 Abs. 1 bis 3, die §§ 13a, 17 Abs. 2 Nr. 1, die §§ 23, 25 Abs. 1 und 3 sowie § 53 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden; ab dem 1. Oktober 2008 sind § 5 Abs. 5, die §§ 5a, 12, 13 Abs. 1 bis 3, die §§ 13a, 23 sowie 25 Abs. 1 und 3 in der ab dem 1. August 2008 geltenden Fassung anzuwenden. Absatz 1 bleibt unberührt."



 

Zitierungen von Artikel 15 22. BAföGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 22. BAföGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 22. BAföGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 21 22. BAföGÄndG Inkrafttreten
... e, Nr. 3 und 7, Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nr. 17, 18 und 22 sowie Artikel 13, 15 Nr. 1 bis 3 und Nr. 5 und 6 sowie Artikel 17 treten am 1. August 2008 in Kraft. (3) ... 1 bis 3 und Nr. 5 und 6 sowie Artikel 17 treten am 1. August 2008 in Kraft. (3) Artikel 15 Nr. 4 tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft. (4) Artikel 16 tritt am 1. März 2009 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197
Bekanntmachung BaföGNB (vom 28.10.2010)
... Artikel 1, den teils am 1. Januar 2008, teils am 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Artikel 15 , den am 1. März 2009 in Kraft getretenen Artikel 16, sowie den am 1. Januar 2010 in Kraft ...