Die Anlage
5a Teil B der
Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
13. November 2007 (BGBl. I S. 2574) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Position Deltamethrin" wird in der Spalte 4 nach dem Wort Brombeeren," das Wort Himbeeren," eingefügt.
- 2.
- In der Position Indoxacarb" werden in der Spalte 4 die Wörter Chinakohl, Cucurbitaceen mit genießbarer Schale, Grünkohl und sonstige Kopfkohle" durch die Wörter Chinakohl, Cucurbitaceen mit genießbarer Schale und Grünkohl" ersetzt.