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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 IndMstrPapierPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndMstrPapierPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 IndMstrPapierPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Industriemeisterin - Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 2 IndMstrPapierPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Präsentation dieser Unterlagen einschließlich eines Fachgesprächs nach § 5 zu prüfen.  ...
§ 7 IndMstrPapierPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die beiden Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 13 , 2. im Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete" nach § 5 Absatz 14 ... § 5 Absatz 13, 2. im Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete" nach § 5 Absatz 14 a) die schriftlichen Präsentationsunterlagen, b) die mündliche ... 50 Prozent. Aus den Bewertungen für die beiden Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 13 und der zusammengefassten Bewertung ist als Bewertung des Prüfungsteils ...
§ 8 IndMstrPapierPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... Qualifikationen" a) in jeder der beiden Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 13 und b) in der zusammengefassten Bewertung nach § 5 Absatz 14. (2) Ist ... nach § 5 Absatz 13 und b) in der zusammengefassten Bewertung nach § 5 Absatz 14 . (2) Ist die Prüfung bestanden, so werden die folgenden Bewertungen jeweils ...