Zitierungen von § 2 Gesetz zu interessenvertretungsrechtlichen Übergangsregelungen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BPolGÄndGÜRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolGÄndGÜRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BPolGÄndGÜRG Jugend- und Auszubildendenvertretungen
... §§ 1 bis 3 gelten für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen mit der Maßgabe ...
§ 5 BPolGÄndGÜRG Schwerbehindertenvertretung
... bis zur Aufnahme ihrer Tätigkeit Übergangsschwerbehindertenvertretungen wahr. § 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der örtlichen Personalräte ...


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