Das
Europaabgeordnetengesetz vom
6. April 1979 (BGBl. I S. 413), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom
22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3212), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach dem Wort es" die Wörter zu erwerben," eingefügt.
- b)
- In Absatz 2 werden nach dem Wort sowie" die Wörter dem Erwerb," eingefügt.
- c)
- In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort wegen" die Wörter des Erwerbs," eingefügt.
- 2.
- § 12 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Nach dem Wort Tag" wird die Angabe der Feststellung des Bundeswahlausschusses (§ 18 Abs. 4 des Europawahlgesetzes) oder" eingefügt und die Wörter der Wahl" durch die Wörter des Mandats" ersetzt.
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2020