Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 12/01 - (zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform) (BVerfGE20080115 k.a.Abk.)

B. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 481 (Nr. 11)
Geltung ab 01.04.2008; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung

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Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2008 - 2 BvL 12/01 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2590) ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, bleibt aber gültig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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