Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (1. StrVGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 12. April 2008 StrVGMAÜV 2. StrVGMAÜV 3. StrVGMAÜV 4. StrVGMAÜV 5. StrVGMAÜV

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Am Tag nach der Verkündung*) treten außer Kraft:

1.
die Verordnung zur Übertragung von Mess- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 3. August 1989 (BGBl. I S. 1582), geändert durch § 3 der Verordnung vom 12. August 2002 (BGBl. I S. 3184),

2.
die Zweite Verordnung zur Übertragung von Mess- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 31. Juli 1991 (BGBl. I S. 1768),

3.
die Dritte Verordnung zur Übertragung von Mess- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 16. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2474),

4.
die Vierte Verordnung zur Übertragung von Mess- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 30. Juli 1998 (BGBl. I S. 2009),

5.
die Fünfte Verordnung zur Übertragung von Mess- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 12. August 2002 (BGBl. I S. 3184).






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. April 2008.



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