Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung
V. v. 04.10.2016 BGBl. I S. 2210
Artikel 1 1. UnbilligkeitsVÄndV Änderung der Unbilligkeitsverordnung ... vom 14. April 2008 (BGBl. I S. 734) wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Hilfebedürftigkeit im Alter ... wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Hilfebedürftigkeit im Alter Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn ... Person nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch." 2. Der bisherige § 6 wird § ...
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