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Synopse aller Änderungen der BSEUntersV am 27.10.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 27. Oktober 2011 durch Artikel 1 der 4. TSERÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BSEUntersV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BSEUntersV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.10.2011 geltenden Fassung
BSEUntersV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.10.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.10.2011 BGBl. I S. 2091

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Durchführung von BSE-Tests
§ 2 Probenahme
§ 3 Betriebseigene Kontrollen
§ 4 Maßnahmen nach Feststellung von BSE
§ 5 Nachweise über die Abgabe von Fleisch
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (zu § 1 Absatz 1a)
(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 1 Absatz 1a und 1b)
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 27.04.2015) 
vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage (zu § 1 Absatz 1a)




Anlage (zu § 1 Absatz 1a und 1b)


Belgien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Österreich

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Polen

Portugal

Schweden

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Slowakei

Slowenien

Spanien

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Tschechische Republik

Ungarn

vorherige Änderung

Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man



Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man

Zypern




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