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Synopse aller Änderungen des BeamtStG am 01.01.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2018 durch Artikel 3 des MuSchRNG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BeamtStG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
BeamtStG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung | BeamtStG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2018 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228 |
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(Textabschnitt unverändert) § 46 Mutterschutz und Elternzeit | |
(Text alte Fassung) Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten. | (Text neue Fassung) Effektiver Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8252/v205632-2018-01-01.htm