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Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (8. FerReiseVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:


Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 20. Juni 2008 FerReiseV § 1

§ 1 der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. Juni 2007 (BGBl. I S. 1184) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck".

b)
In Nummer 4 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„von der Anschlussstelle Herleshausen bis zum Autobahndreieck Nossen".

c)
In Nummer 7 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen".

d)
Nummer 11 wird aufgehoben.

e)
Die bisherigen Nummern 12 bis 21 werden die neuen Nummern 11 bis 20.

2.
In Absatz 3 Nr. 2 wird die Streckenbeschreibung wie folgt gefasst:

„Neubrandenburger Ring bis Berlin".


Artikel 2



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der Ferienreiseverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.


Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Juni 2008.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.