Artikel 12 - Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG)

G. v. 23.12.2002 BGBl. I S. 4637; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 860-5/10 Sozialgesetzbuch
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Artikel 12 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf Artikel 4 des Gesetzes beruhenden Teile der Bundespflegesatzverordnung können aufgrund des § 16 Satz 1 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit diesem Artikel durch Rechtsverordnung geändert werden.



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