Das
Eichgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. März 1992 (BGBl. I S. 711), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
2. Februar 2007 (BGBl. I S. 58), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:
§ 12 (weggefallen)".
- b)
- Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst:
§ 13 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt".
- c)
- Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst:
§ 15 (weggefallen)".
- 2.
- § 12 wird aufgehoben.
- 3.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
§ 13 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt".
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die bisherige Nummer 1 entfällt.
- bb)
- Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden zu den Nummern 1 bis 4.
- 4.
- § 13a wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
1. Amtshandlungen nach den §§ 2 bis 4, 8 bis 10, 21 und 25,".
- b)
- In Nummer 3 wird nach dem Wort Gesetzes" das Komma gestrichen.
- c)
- Nummer 4 wird aufgehoben.
- 5.
- § 15 wird aufgehoben.
- 6.
- In § 21 Satz 2 wird die Angabe §§ 11, 16 bis 18, 20, 22 und 23" durch die Angabe §§ 11, 16 bis 18, 20 und 23" ersetzt.
V. v. 02.06.2014 BGBl. I S. 700
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes
G. v. 07.03.2011 BGBl. I S. 338
Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2295