Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (FamGerMKindwG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 12. Juli 2008 PStG § 5

§ 5 Abs. 5 des Personenstandsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 211-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(5) Der Standesbeamte hat dem Vormundschaftsgericht die Eheschließung mitzuteilen, wenn ein Verlobter mit einem Abkömmling, der minderjährig ist oder für den in Vermögensangelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebt."

Anzeige