Artikel 2 - Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (JuSiVerwEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Juli 2008 StPO § 275a

§ 275a der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. März 2008 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Strafgesetzbuches" das Komma und die Wörter „§ 106 Abs. 3, 5 und 6 des Jugendgerichtsgesetzes" gestrichen.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „oder nach § 106 Abs. 5 des Jugendgerichtsgesetzes" gestrichen.

2.
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „und des § 106 Abs. 6 des Jugendgerichtsgesetzes" gestrichen.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „und des § 106 Abs. 3 des Jugendgerichtsgesetzes" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 JuSiVerwEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JuSiVerwEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
G. v. 31.10.2008 BGBl. I S. 2149
Artikel 2 EUBekSexAusbKindUG Änderung der Strafprozessordnung
... der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (BGBl. I S. 1212), wird wie folgt geändert: 1. In ...


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