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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von marktorganisationsrechtlichen Vorschriften im Fleischbereich (MORFleischÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1227 (Nr. 29); Geltung ab 19.07.2008
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Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2008 FlBeihV § 1, § 7

Die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen vom 15. März 1978 (BGBl. I S. 411), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. April 2004 (BGBl. I S. 588), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden

a)
die Wörter „im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen für Schweinefleisch, für Rindfleisch sowie für Schaf- und Ziegenfleisch" gestrichen und

b)
nach dem Wort „Fleischerzeugnissen" die Wörter „von Schweinen, Rindern und Schafen" eingefügt.

2.
§ 7 wird aufgehoben.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung von marktorganisationsrechtlichen Vorschriften im Fleischbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MORFleischÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MORFleischÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 18 BMELVAnpV Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen
... Schweinen, Rindern und Schafen vom 15. März 1978 (BGBl. I S. 411), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, werden die Wörter ...