Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes (BevStatGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1290 (Nr. 30); Geltung ab 01.08.2008
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2008 BevStatG § 4

In § 4 des Bevölkerungsstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2526) geändert worden ist, werden nach Nummer 3 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummern 4 und 5 angefügt:

 
„4. Geburtsort und Geburtsstaat,

5.
bei Zuzug aus dem Ausland: Datum des dem Zuzug vorangegangenen Fortzugs vom Inland ins Ausland."

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Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am 1. August 2008 in Kraft.



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