Artikel 6 - Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juli 2008 FahrlGDV § 5, Anlage 1.1

Die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. April 2008 (BGBl. I S. 727), wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8)" durch die Angabe „Anhang I oder I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EU Nr. L 102 S.1)" ersetzt.

b)
Satz 2 wird gestrichen.

2.
Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Im Muster Fahrlehrerschein wird das Wort „Fahrerlaubnisklassen" durch das Wort „Fahrlehrerlaubnisklassen" ersetzt.

b)
Unter dem Siegel der Erlaubnisbehörde wird das Wort „Registriernummer" durch das Wort „Registernummer" ersetzt.

c)
In der Fußnote wird zwischen dem Wort „zutreffend" und dem Wort „bitte" ein Komma eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 6 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 4. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 4. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... der Sätze 2 und 3 drei Monate nach dem Tage der Verkündung in Kraft. Artikel 6 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 41 Buchstabe a und Nr. 42 treten am ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 59 BQFGEG Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... zum Fahrlehrergesetz vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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