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Artikel 9 - Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)

Artikel 9 Arbeitsplatzschutzgesetz


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 9. August 2008 ArbPlSchG § 2, § 10, § 14, § 16, § 17

Das Arbeitsplatzschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 2001 (BGBl. I S. 253), zuletzt geändert durch § 62 Abs. 13 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Abs. 3 Satz 4 wird aufgehoben.

2.
In § 10 wird die Angabe „§§ 1 bis 4, 6 bis 9 sowie 14a und 14b" durch die Angabe „§§ 1 bis 4 und 6 bis 9" ersetzt.

3.
In § 14 Abs. 1 werden die Wörter „auf Grund der Wehrpflicht" durch die Wörter „nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes" ersetzt.

4.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „Verteidigungsfall" durch die Angabe „Spannungs- oder Verteidigungsfall" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird nach dem Wort „Wehrdienstes" die Angabe „(§ 6b des Wehrpflichtgesetzes)" eingefügt.

c)
In Absatz 5 wird nach der Angabe „(§ 6c des Wehrpflichtgesetzes)" die Angabe „und der Hilfeleistung im Ausland (§ 6d des Wehrpflichtgesetzes)" eingefügt.

d)
Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) § 1 Abs. 1, 3 und 4 und die §§ 2 bis 8 dieses Gesetzes gelten auch für in Deutschland beschäftigte Ausländer, wenn diese in ihrem Heimatstaat zur Erfüllung ihrer dort bestehenden Wehrpflicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Dies gilt nur für Ausländer, die Staatsangehörige der Vertragsparteien der Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 (BGBl. 1964 II S. 1262) sind und die ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben."

5.
§ 17 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 17 Übergangsvorschrift".

b)
Die Absätze 1 bis 6 werden aufgehoben.

c)
Die Absatzbezeichnung „(7)" wird gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 9 WehrRÄndG 2008

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 WehrRÄndG 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WehrRÄndG 2008 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055
Bekanntmachung ArbPlSchGNB
... S. 160) geändert worden ist, 8. den am 9. August 2008 in Kraft getretenen Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629), 9. die am 12. Februar 2009 in Kraft ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... der Bekanntmachung vom 14. Februar 2001 (BGBl. I S. 253), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629), wird wie folgt geändert:  ...