Artikel 17 - Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)

Artikel 17 Neufassung des Wehrpflichtgesetzes, des Arbeitsplatzschutzgesetzes, des Unterhaltssicherungsgesetzes und der Wehrbeschwerdeordnung


Artikel 17 wird in 3 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Wehrpflichtgesetzes, des Arbeitsplatzschutzgesetzes, des Unterhaltssicherungsgesetzes in der vom 9. August 2008 und der Wehrbeschwerdeordnung in der vom 1. Februar 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 17 WehrRÄndG 2008

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 WehrRÄndG 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WehrRÄndG 2008 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Wehrbeschwerdeordnung
B. v. 22.01.2009 BGBl. I S. 81
Bekanntmachung WBONB
... Grund des Artikels 17 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629) wird nachstehend der ...

Bekanntmachung der Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes
B. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1774
Bekanntmachung USGNeuBek
... Grund des Artikels 17 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629) wird nachstehend der ...

Bekanntmachung der Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
B. v. 16.09.2008 BGBl. I S. 1886
Bekanntmachung WPflGNeuB
... Grund des Artikels 17 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629) wird nachstehend der ...


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