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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.12.2013 aufgehoben

§ 1 - Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)

§ 1 Anwendungsbereich



Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften.

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