Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Begrenzte Dienstfähigkeit Zuschlagsverordnung (BDZV)

V. v. 25.08.2008 BGBl. I S. 1751 (Nr. 38); aufgehoben durch § 4 V. v. 06.12.2012 BGBl. I S. 2569
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 2032-1-34 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Eingangsformel



Auf Grund des § 72a Abs. 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020) verordnet die Bundesregierung:



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