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Zitierungen von § 7b JVKostO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7b JVKostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JVKostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 JVKostO (vom 01.10.2009)
... der Länder Kosten (Gebühren und Auslagen) nach diesem Gesetz erhoben. § 7b gilt für die Justizbehörden der Länder. (2) § 4 Abs. 8, § 5 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 11 EGSCE Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
... § 7b Abs. 2 der Justizverwaltungskostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer ...

Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 3 ERVGBG Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
... 4" durch die Wörter „Abschnitten 3, 4 und 7" ersetzt. 2. § 7b wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...