Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 5 - Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften (AtomHaftÄndG k.a.Abk.)

G. v. 29.08.2008 BGBl. I S. 1793 (Nr. 40); BGBl. 2022 I S. 14
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5
| |

Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Artikel 1 und 2 treten an dem Tag in Kraft, an dem das Protokoll vom 12. Februar 2004 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 nach seinem Artikel 20 in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)

(2) Die Artikel 3 und 4 treten am ersten Tag des auf die Verkündung**) dieses Gesetzes folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 14) traten die Änderungen am 1. Januar 2022 in Kraft.
**)
Die Verkündung erfolgte am 8. September 2008.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022 (11.01.2022)Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
vom 03.01.2022 BGBl. I S. 14

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 AtomHaftÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtomHaftÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
B. v. 03.01.2022 BGBl. I S. 14
Bekanntmachung AtomHaftÄndGIB
...  Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 1 des Gesetzes ... 2008 (BGBl. I S. 1793) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 1 des Gesetzes nach seinem Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Protokolls vom 12. Februar 2004 zur Änderung des ...