Zitierungen von § 23 WoGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 WoGG Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht (vom 01.01.2013)
... Für die Erhebung sind die Wohngeldbehörden auskunftspflichtig. Die Angaben der in § 23 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Personen dienen zur Ermittlung der statistischen Daten im Rahmen der ...
§ 35 WoGG Erhebungs- und Hilfsmerkmale (vom 01.01.2021)
... persönliche oder sachliche Verhältnisse der wohngeldberechtigten Personen sowie der in § 23 Absatz 1 bis 3 bezeichneten Personen enthalten oder einen Rückschluss auf diese Verhältnisse ...
§ 37 WoGG Bußgeld (vom 01.01.2016)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt, 2. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 3 eine Angabe nicht richtig macht oder 3. entgegen § 27 Abs. 3 Satz ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.11.2012 BGBl. I S. 2291
Artikel 1 3. WohnRÄndG Änderung des Wohngeldgesetzes
... „einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist" eingefügt. 2. § 23 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Zur Aufdeckung rechtswidriger ...

ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 1 ELENAVG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 03.12.2011)
...  4. Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag nach § 23 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes und 5. Einkommensnachweise nach § 2 Abs. 7 Satz 4 und ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2963
Artikel 1 1. WoGGÄndG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Lebenspartnerin" durch das Wort „Lebenspartnerin" ersetzt. 6. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a und b wird wie folgt gefasst: „a) der Ehegatte, ...

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 WoGRefG Änderung des Wohngeldgesetzes
... die Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden." 14. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... oder sachliche Verhältnisse der wohngeldberechtigten Personen sowie der in § 23 Absatz 1 bis 3 bezeichneten Personen enthalten oder einen Rückschluss auf diese ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Angabe „§ 23 Abs. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz ... Nummer 1 werden die Angabe „§ 23 Abs. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz 3" und das Wort „oder" am Ende durch ein ... b) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 3 eine Angabe nicht richtig macht oder". c) Die bisherige Nummer 2 ...


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