interne Verweise§ 35 WoGG Erhebungs- und Hilfsmerkmale (vom 01.01.2021) ... persönliche oder sachliche Verhältnisse der wohngeldberechtigten Personen sowie der in § 23 Absatz 1 bis 3 bezeichneten Personen enthalten oder einen Rückschluss auf diese Verhältnisse ...
§ 37 WoGG Bußgeld (vom 01.01.2016) ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt, 2. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 3 eine Angabe nicht richtig macht oder 3. entgegen § 27 Abs. 3 Satz ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.11.2012 BGBl. I S. 2291
ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2963
Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 WoGRefG Änderung des Wohngeldgesetzes ... die Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden." 14. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... oder sachliche Verhältnisse der wohngeldberechtigten Personen sowie der in § 23 Absatz 1 bis 3 bezeichneten Personen enthalten oder einen Rückschluss auf diese ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Angabe „§ 23 Abs. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz ... Nummer 1 werden die Angabe „§ 23 Abs. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz 3" und das Wort „oder" am Ende durch ein ... b) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 3 eine Angabe nicht richtig macht oder". c) Die bisherige Nummer 2 ...
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