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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen (MPhGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Oktober 2008 LogopG § 4

§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „sowie die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres" gestrichen.

2.
Satz 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MPhGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPhGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
G. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3158
Artikel 3 ModellKlG Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
... über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. September 2008 (BGBl. I S. 1910) geändert worden ist, wird wie folgt ...