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§ 7 - Beratungshilfegesetz (BerHG)

§ 7 Rechtsbehelf



Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, ist nur die Erinnerung statthaft.



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Frühere Fassungen von § 7 BerHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 12 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
vom 31.08.2013 BGBl. I S. 3533
aktuellvor 01.01.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 BerHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BerHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Artikel 2 PKHuBerHÄndG Änderung des Beratungshilfegesetzes
... die Bewilligung von Beratungshilfe nicht mehr erfüllt." 7. Die §§ 7 und 8 werden durch die folgenden §§ 7 bis 8a ersetzt: „§ 7 ... erfüllt." 7. Die §§ 7 und 8 werden durch die folgenden §§ 7 bis 8a ersetzt: „§ 7 Gegen den Beschluss, durch den der Antrag ... 7 und 8 werden durch die folgenden §§ 7 bis 8a ersetzt: „§ 7 Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 12 NotBRMoG Änderung des Beratungshilfegesetzes
... durch das Wort „erfüllen" ersetzt. 8. Die Überschrift des § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Rechtsbehelf". 9. § 8 ... 8. Die Überschrift des § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Rechtsbehelf". 9. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die ...