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Artikel 2 - Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)

Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 EGBGB Artikel 229, Artikel 244

Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1666), wird wie folgt geändert:

1.
Dem Artikel 229 wird folgender § 19 angefügt:

„§ 19 Überleitungsvorschrift zum Forderungssicherungsgesetz

(1) Die Vorschriften der §§ 204, 632a, 641, 648a und 649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung sind nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach diesem Tag entstanden sind.

(2) § 641a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf Schuldverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind, in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden."

2.
In Artikel 244 werden nach den Wörtern „die Errichtung" die Wörter „oder den Umbau" eingefügt.





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 FoSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2008Berichtigung des Forderungssicherungsgesetzes
vom 12.12.2008 BGBl. I S. 2582

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 FoSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FoSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FoSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Forderungssicherungsgesetzes
B. v. 12.12.2008 BGBl. I S. 2582
Berichtigung FoSiGBer
... vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2022) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 2 Nr. 1 sind die Angaben „§ 18" jeweils durch die Angabe „§ 19" zu ...

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2401
Artikel 1 EG864-2007AnpG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2022), wird wie folgt geändert: 1. ...