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Artikel 4 - Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)

Artikel 4 Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen und der Makler- und Bauträgerverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 AbschlagsV § 1, § 2a (neu), MaBV § 10

1.
Die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen vom 23. Mai 2001 (BGBl. I S. 981) wird wie folgt geändert:

a)
§ 1 wird wie folgt gefasst:

aa)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Errichtung" die Wörter „oder den Umbau" eingefügt.

bb)
Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„§ 632a Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet Anwendung."

b)
Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

„§ 2a Übergangsregelung

Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind."

2.
In § 10 Abs. 6 der Makler- und Bauträgerverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) geändert worden ist, wird die Angabe „und die §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 213-2, veröffentlichten bereinigten Fassung in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 4 FoSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 FoSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FoSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 11 MEG III Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
... der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2022), wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 4 BauVRRG Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
... Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen vom 23. Mai 2001 (BGBl. I S. 981), die durch Artikel 4 Nummer 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2022 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 632a Abs. 3" durch die Wörter ...