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§ 20a - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 20a Zubaukorridor für geförderte Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, Veröffentlichung des Zubaus



(1) Der Korridor für den weiteren Zubau von geförderten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Zubaukorridor) beträgt 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Kalenderjahr.

(2) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite in nicht personenbezogener Form bis zum 31. August 2012 und danach monatlich bis zum letzten Tag jedes Kalendermonats

1.
die im jeweils vorangegangenen Kalendermonat nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a oder b registrierten Anlagen einschließlich der Summe der neu installierten Leistung geförderter Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie und

2.
die Summe der installierten Leistung aller geförderten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die am letzten Tag des jeweils vorangegangenen Kalendermonats im Geltungsbereich dieses Gesetzes installiert waren; für die Zwecke dieser Veröffentlichung gelten als geförderte Anlagen auch

a)
die Anlagen, für die der Standort und die installierte Leistung nach § 16 Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung oder nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. März 2012 geltenden Fassung an die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind, und

b)
die Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden sind; die Summe dieser Anlagen ist von der Bundesnetzagentur auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes und der Übertragungsnetzbetreiber zu schätzen.

(3) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ferner auf ihrer Internetseite in nicht personenbezogener Form bis zum

1.
31. Oktober 2012 die Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, die nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1. Oktober 2012 nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 registriert worden sind,

2.
31. Januar 2013 die Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, die nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1. Januar 2013 nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 registriert worden sind,

3.
30. April 2013 die Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, die nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1. April 2013 nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 registriert worden sind,

4.
31. Juli 2013 und danach jeweils bis zum 31. Oktober, 31. Januar, 30. April und 31. Juli jedes Jahres die Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, die innerhalb der jeweils vorangegangenen zwölf Kalendermonate nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 registriert worden sind.

(4) 1Die Veröffentlichungen nach den Absätzen 2 und 3 erfolgen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. 2Das Einvernehmen der in Satz 1 genannten Ministerien gilt jeweils als erteilt, wenn es von dem betreffenden Ministerium nicht binnen einer Kalenderwoche nach Eingang des Ersuchens der Bundesnetzagentur verweigert wird.

(5) 1Geförderte Anlagen sind alle Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, deren Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber bei der Registrierung nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 übermittelt haben, dass sie für den in der Anlage erzeugten Strom ganz oder teilweise die Vergütung nach § 16 in Anspruch nehmen oder den Strom nach § 33b Nummer 1 oder 2 direkt vermarkten wollen. 2Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 Megawatt gilt nur der Anteil bis einschließlich 10 Megawatt als geförderte Anlage; § 19 Absatz 1 und 1a ist entsprechend anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 20a EEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2012 (23.08.2012)Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
vom 17.08.2012 BGBl. I S. 1754

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20a EEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20a EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis (vom 01.01.2012)
... Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ...
§ 16 EEG Vergütungsanspruch (vom 01.04.2012)
... erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 ...
§ 17 EEG Verringerung des Vergütungsanspruchs (vom 01.04.2012)
... aus solarer Strahlungsenergie die Anlage nicht als geförderte Anlage im Sinne des § 20a Absatz 5 registriert und den Standort und die installierte Leistung der Anlage nicht ...
§ 20b EEG Absenkung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie (vom 01.04.2012)
... sich jeweils zum 1. November 2012, 1. Dezember 2012 und 1. Januar 2013, wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 1 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 4, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 1.000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte,  ... als 4.000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. (3) Wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 1 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 4, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 500 Megawatt unterschreitet, verringert sich die monatliche ... sich jeweils zum 1. Februar 2013, 1. März 2013 und 1. April 2013, wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 2 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 2, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 1.000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte,  ... als 4.000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. (5) Wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 2 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 2, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 500 Megawatt unterschreitet, verringert sich die monatliche ... 1 erhöht sich jeweils zum 1. Mai 2013, 1. Juni 2013 und 1. Juli 2013, wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 3 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... durch den Wert 3 und multipliziert mit dem Faktor 4, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 1.000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte,  ... als 4.000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. (7) Wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 3 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... durch den Wert 3 und multipliziert mit dem Faktor 4, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 500 Megawatt unterschreitet, verringert sich die monatliche ... dem 1. August 2013 für die jeweils auf eine vorangegangene Veröffentlichung nach § 20a Absatz 3 Nummer 4 folgenden drei Kalendermonate, wenn die veröffentlichte Summe der ... der installierten Leistung geförderter Anlagen den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 1.000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte,  ... als 4.000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. (9) Wenn eine nach § 20a Absatz 3 Nummer 4 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen ... der installierten Leistung geförderter Anlagen den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 500 Megawatt unterschreitet, verringert sich die monatliche ... Veröffentlichung folgenden Kalendermonats. (9a) Wenn die nach § 20a Absatz 2 Nummer 2 veröffentlichte Summe der installierten Leistung aller geförderten ... (10) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Bundesanzeiger bis zu den in § 20a Absatz 3 festgelegten Zeitpunkten die Vergütungssätze nach § 32, die sich jeweils ... den Absätzen 1 bis 9a für die folgenden drei Kalendermonate ergeben. § 20a Absatz 4 gilt für diese Veröffentlichung entsprechend. (11) § 20 Absatz ...
§ 33h EEG Anzulegender Wert bei der Marktprämie (vom 01.01.2012)
... nach den §§ 23 bis 33, auch unter Berücksichtigung der §§ 17 bis 21, tatsächlich in Anspruch genommen werden könnte (anzulegender Wert). ...
§ 35 EEG Ausgleich zwischen Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... der von Netzbetreibern nach § 16 vergüteten Strommenge entsprechend den §§ 16 bis 33 verpflichtet. (1a) Vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber sind ferner zur ...
§ 36 EEG Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung nach den §§ 16 bis 33, bis auch diese Netzbetreiber eine Strommenge abnehmen, die dem Durchschnittswert ...
§ 57 EEG Clearingstelle (vom 01.01.2012)
... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 58 EEG Verbraucherschutz
... gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 16 bis 33 entsprechend.  ...
§ 61 EEG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.04.2012)
... insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern nur die Vergütungen nach den §§ 16 bis 33 sowie die Prämien nach den §§ 33g und 33i berechnet werden und hierbei die ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... diese Anlagen nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 registriert, gelten sie abweichend von § 20a Absatz 5 Satz 2 unabhängig von der installierten Leistung als geförderte Anlagen im ... 2 unabhängig von der installierten Leistung als geförderte Anlagen im Sinne des § 20a Absatz 5 Satz 1. (19) Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 20a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 20a Zubaukorridor für ... Die Angabe zu § 20a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 20a Zubaukorridor für geförderte Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer ... die Wörter „die Anlage nicht als geförderte Anlage im Sinne des § 20a Absatz 5 registriert und" eingefügt. 4. In § 18 Absatz 1 Nummer 2 wird ... 29)" durch die Angabe „(§§ 29 und 30)" ersetzt. 7. § 20a wird durch die folgenden §§ 20a und 20b ersetzt: „§ 20a ... 29 und 30)" ersetzt. 7. § 20a wird durch die folgenden §§ 20a und 20b ersetzt: „§ 20a Zubaukorridor für geförderte Anlagen zur ... § 20a wird durch die folgenden §§ 20a und 20b ersetzt: „§ 20a Zubaukorridor für geförderte Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer ... sich jeweils zum 1. November 2012, 1. Dezember 2012 und 1. Januar 2013, wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 1 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 4, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 1.000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte, ... als 4.000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. (3) Wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 1 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 4, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 500 Megawatt unterschreitet, verringert sich die monatliche ... sich jeweils zum 1. Februar 2013, 1. März 2013 und 1. April 2013, wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 2 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 2, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 1.000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte, ... als 4.000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. (5) Wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 2 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 2, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 500 Megawatt unterschreitet, verringert sich die monatliche ... 1 erhöht sich jeweils zum 1. Mai 2013, 1. Juni 2013 und 1. Juli 2013, wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 3 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... durch den Wert 3 und multipliziert mit dem Faktor 4, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 1.000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte, ... als 4.000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. (7) Wenn die nach § 20a Absatz 3 Nummer 3 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, ... durch den Wert 3 und multipliziert mit dem Faktor 4, den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 500 Megawatt unterschreitet, verringert sich die monatliche ... dem 1. August 2013 für die jeweils auf eine vorangegangene Veröffentlichung nach § 20a Absatz 3 Nummer 4 folgenden drei Kalendermonate, wenn die veröffentlichte Summe der ... der installierten Leistung geförderter Anlagen den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 1.000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte, ... als 4.000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. (9) Wenn eine nach § 20a Absatz 3 Nummer 4 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen ... der installierten Leistung geförderter Anlagen den jährlichen Zubaukorridor nach § 20a Absatz 1 1. um bis zu 500 Megawatt unterschreitet, verringert sich die monatliche ... Veröffentlichung folgenden Kalendermonats. (9a) Wenn die nach § 20a Absatz 2 Nummer 2 veröffentlichte Summe der installierten Leistung aller geförderten ... (10) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Bundesanzeiger bis zu den in § 20a Absatz 3 festgelegten Zeitpunkten die Vergütungssätze nach § 32, die sich jeweils ... jeweils aus den Absätzen 1 bis 9a für die folgenden drei Kalendermonate ergeben. § 20a Absatz 4 gilt für diese Veröffentlichung entsprechend. (11) § 20 Absatz ... diese Anlagen nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 registriert, gelten sie abweichend von § 20a Absatz 5 Satz 2 unabhängig von der installierten Leistung als geförderte Anlagen im ... 2 unabhängig von der installierten Leistung als geförderte Anlagen im Sinne des § 20a Absatz 5 Satz 1. (19) Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung als geförderte Anlage im Sinn des § 20a Absatz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung registriert ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
...  „§ 20 Absenkungen von Vergütungen und Boni § 20a Absenkung der Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie". e) Nach ... werden. Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ... erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 abgenommen ... ersetzt. 17. Die §§ 20 und 21 werden durch folgende §§ 20 bis 21 ersetzt: „§ 20 Absenkungen von Vergütungen und Boni  ... Kalenderjahres sind die ungerundeten Werte des Vorjahres zugrunde zu legen. § 20a Absenkung der Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (1) Die ... die Vergütung 21,11 Cent pro Kilowattstunde abzüglich der Verringerung nach § 20a , wenn die Anlage 1. an oder auf einer baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig ... die Vergütung 22,07 Cent pro Kilowattstunde abzüglich der Verringerung nach § 20a , wenn die Anlage im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans im Sinne des § 30 des ... 21,56 Cent pro Kilowattstunde, jeweils abzüglich der Verringerung nach § 20a . § 32 Absatz 3 gilt entsprechend. (2) Für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 ... nach den §§ 23 bis 33, auch unter Berücksichtigung der §§ 17 bis 21, tatsächlich in Anspruch genommen werden könnte (anzulegender Wert). Bei der ... der von Netzbetreibern nach § 16 vergüteten Strommenge entsprechend den §§ 16 bis 33 verpflichtet. (1a) Vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber sind ferner zur ... einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung nach den §§ 16 bis 33, bis auch diese Netzbetreiber eine Strommenge abnehmen, die dem Durchschnittswert ... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ... insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern nur die Vergütungen nach den §§ 16 bis 33 sowie die Prämien nach den §§ 33g und 33i berechnet werden und hierbei die ...
Artikel 2 EENG Änderung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
... Vermarktung Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den nach den §§ 16 bis 33 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten Strom nur am vortägigen oder ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
§ 16 AnlRegV Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2017)
... 1 und § 7 die Registrierung auf der Grundlage der zur Erfüllung der Aufgaben nach § 20a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung genutzten ...