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Artikel 2 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EENeuRegG k.a.Abk.)

G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371 (Nr. 49)
Geltung ab 01.01.2009
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Artikel 2 Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 ProMechG § 2, § 4, § 5, § 6, § 7, § 11

Das Projekt-Mechanismen-Gesetz vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Nr. 11 werden nach dem Wort „innehat" die Wörter „oder die an der Durchführung der Projekttätigkeit beteiligt ist" eingefügt.

2.
In § 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Gaststaates" die Wörter „oder bei dem Aufsichtsausschuss" eingefügt.

3.
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 4 werden die Wörter „der Bundesrepublik Deutschland" gestrichen.

b)
Satz 5 wird wie folgt gefasst:

„Wird mit der Projekttätigkeit zugleich Strom erzeugt, der die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder des § 5 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes erfüllt, ist eine Zustimmung nach Satz 1 ausgeschlossen."

4.
In § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter „auf Grund einer Finanzierung durch öffentliche Fördermittel im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 4 und 5" gestrichen.

5.
In § 7 Abs. 3 Satz 3 werden die Wörter „auf Grund einer Finanzierung durch öffentliche Fördermittel im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 4 und 5" gestrichen.

6.
§ 11 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Wird ein Antrag im Sinne dieses Gesetzes von mehreren natürlichen oder juristischen Personen gestellt, haben diese der zuständigen Behörde eine natürliche Person als gemeinsamen Bevollmächtigten mit Zustelladresse im Inland zu benennen."



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EENeuRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EENeuRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Projekt-Mechanismen-Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) geändert worden ist, werden die ...