Erste Verordnung zur Änderung der Klempnermeisterverordnung (1. KlempnerMstrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.11.2008 BGBl. I S. 2165 (Nr. 51); Geltung ab 01.01.2009
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

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Auf Grund des § 45 Abs. 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 KlempnerMstrV § 7

In § 7 Abs. 1 der Klempnermeisterverordnung vom 23. Mai 2006 (BGBl. I S. 1267) wird die Angabe „vier" durch die Angabe „sechs" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.



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