Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung, der Auslandsumzugskostenverordnung und der Heimaturlaubsverordnung (ATGVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2212 (Nr. 53); Geltung ab 28.11.2008, abweichend siehe Artikel 5
|

Artikel 2 Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2006 AUV § 11, § 12, § 21

Die Auslandsumzugskostenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2360), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Abs. 1 Satz 2 werden die Zahl „20" durch die Zahl „30" und die Zahl „10" durch die Zahl „15" ersetzt.

2.
§ 12 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird das Wort „Zweifachen" durch das Wort „Dreifachen" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird die Zahl „20" durch die Zahl „10" ersetzt.

c)
In Satz 3 wird das Wort „Zweifache" durch das Wort „Dreifache" ersetzt.

d)
In Satz 4 wird die Zahl „20" durch die Zahl „30" ersetzt.

3.
§ 21 wird wie folgt gefasst:

„§ 21 Übergangsvorschrift

Soweit für Umzüge aus Anlass von Versetzungen, Abordnungen und Kommandierungen Beiträge nach § 11 oder § 12 vor dem 1. Januar 2006 gezahlt wurden, ist die Auslandsumzugskostenverordnung in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung anzuwenden."



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung, der Auslandsumzugskostenverordnung und der Heimaturlaubsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ATGVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATGVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2360), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2212), wird wie folgt geändert:  ...