§ 12a - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 29.11.2008, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 7111-5 Schornsteinfeger
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§ 12a Haftungsausschluss


§ 12a hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers besteht nicht.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2495 m.W.v. 22. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 12a SchfHwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2495

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 12a SchfHwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a SchfHwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfHwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 SchfHwG Anwendungsbestimmungen (vom 22.07.2017)
... § 12a ist ab dem 1. Januar 2018 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2495
Artikel 1 1. SchfHwGÄndG
... c) Die Angaben zu den §§ 9 bis 12 werden durch die Angaben zu den §§ 9 bis 12a ersetzt: „§ 9 Öffentliche Ausschreibung § 9a ... Verwaltung eines unbesetzten Bezirks § 12 Aufhebung der Bestellung § 12a Haftungsausschluss". d) Die Angabe zu Teil 1 Kapitel 3 wird wie folgt gefasst: ... c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 13. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Haftungsausschluss Eine Haftung des ... 4. 13. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „ § 12a Haftungsausschluss Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten ... im Bundesanzeiger verkündet werden. § 45 Anwendungsbestimmungen § 12a ist ab dem 1. Januar 2018 ...


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