interne Verweise§ 39 SchfHwG Witwen- und Witwergeld (vom 01.01.2013) ... Ehegatten von verstorbenen Versorgungsempfängern nach § 37 oder § 38 erhalten Witwen- oder Witwergeld in Höhe von 55 Prozent des Ruhegeldes oder des Ruhegeldes ... Jahr, mindestens jedoch 17,3 Prozent des Jahreshöchstbetrages; § 37 Absatz 7 und § 38 Absatz 1 Nummer 2 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Anspruch besteht nicht, wenn ... Jahr, mindestens jedoch 18,9 Prozent des Jahreshöchstbetrages; § 37 Absatz 7 und § 38 Absatz 1 Nummer 2 sind entsprechend anzuwenden. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten ...
§ 40 SchfHwG Waisengeld (vom 01.01.2013) ... Versorgungsberechtigten oder verstorbenen Versorgungsempfängern nach § 37 oder § 38 erhalten Waisengeld. Ein Anspruch auf Waisengeld besteht nicht, wenn die Waise erst nach ... Prozent des Jahreshöchstbetrages, bei Vollwaisen das Doppelte; § 37 Absatz 7 und § 38 Absatz 1 Nummer 2 sind entsprechend anzuwenden. (3) Der Anspruch auf Waisengeld ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2467
Artikel 1 SchfAVNOG Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ... Kapitel 3 Versorgungsleistungen § 37 Ruhegeld § 38 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit § 39 Witwen- und Witwergeld ... Witwen- und Witwergeld sowie Waisengeld nach Maßgabe der §§ 38 bis 40 geleistet. (4) Die Leistungen und Anwartschaften nach den Absätzen 2 und 3 ... in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. § 38 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit (1) Ein Versorgungsberechtigter erhält auf ... (1) Ehegatten von verstorbenen Versorgungsempfängern nach § 37 oder § 38 erhalten Witwen- oder Witwergeld in Höhe von 55 Prozent des Ruhegeldes oder des Ruhegeldes ... Jahr, mindestens jedoch 17,3 Prozent des Jahreshöchstbetrages; § 37 Absatz 7 und § 38 Absatz 1 Nummer 2 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Anspruch besteht nicht, wenn ... Jahr, mindestens jedoch 18,9 Prozent des Jahreshöchstbetrages; § 37 Absatz 7 und § 38 Absatz 1 Nummer 2 sind entsprechend anzuwenden. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten ... Versorgungsberechtigten oder verstorbenen Versorgungsempfängern nach § 37 oder § 38 erhalten Waisengeld. Ein Anspruch auf Waisengeld besteht nicht, wenn die Waise erst nach ... Prozent des Jahreshöchstbetrages, bei Vollwaisen das Doppelte; § 37 Absatz 7 und § 38 Absatz 1 Nummer 2 sind entsprechend anzuwenden. (3) Der Anspruch auf Waisengeld ...
Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8458/v157293.htm