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§ 5 - Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG)

§ 5 Besondere Bestimmungen



Dieses Gesetz gilt auch für die Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Agrarfonds der Agrar-Haushaltsjahre ab 2023 für die in Artikel 104 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer i bis iv der Verordnung (EU) 2021/2116 bestimmten Fälle. Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass anstelle der in § 2 Absatz 1 Satz 1 genannten Informationen nur die in Artikel 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) genannten Informationen veröffentlicht werden. Insoweit dient dieses Gesetz auch zur Durchführung dieser Rechtsvorschrift.





 

Frühere Fassungen von § 5 AFIG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.02.2024Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
vom 20.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 53
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
aktuellvor 01.04.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 AFIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AFIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AFIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
G. v. 20.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 53
Artikel 1 AFIGuaÄndG Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes
... Tag der Veröffentlichung hingewiesen." 5. Die bisherigen §§ 3 bis 5 werden durch die folgenden §§ 4 bis 6 ersetzt: „§ 4 ... 5. Die bisherigen §§ 3 bis 5 werden durch die folgenden §§ 4 bis 6 ersetzt: „§ 4 Verordnungsermächtigungen Das ... und aktuell bleiben und jederzeit ihrem Ursprung nach zugeordnet werden können. § 5 Besondere Bestimmungen Dieses Gesetz gilt auch für die Veröffentlichung von ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... im Bundesanzeiger" ersetzt. 2. Satz 2 wird aufgehoben. (106) § 4 des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2330), das ...

Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen
... vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird aufgehoben. (25) § 4 des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2330), das zuletzt durch Artikel 107 des Gesetzes vom 20. ...