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Artikel 2 - Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Dezember 2008 FAG § 1

§ 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der bisherige Satz 4 wird durch folgende Sätze ersetzt:

„Vom danach verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer stehen dem Bund 50,5 vom Hundert zuzüglich des in Satz 5 genannten Betrages und den Ländern 49,5 vom Hundert abzüglich des in Satz 5 genannten Betrages zu. Der in Satz 4 genannte Betrag beläuft sich auf:

in den Jahren 2005 und 2006 2.322.712.000 Euro,
in den Jahren 2007 und 2008 2.262.712.000 Euro,
im Jahr 2009 2.162.712.000 Euro,
im Jahr 2010 2.062.712.000 Euro,
im Jahr 2011 912.712.000 Euro,
im Jahr 2012 762.712.000 Euro,
im Jahr 2013 562.712.000 Euro,
ab dem Jahr 2014 492.712.000 Euro."


2.
Im neuen Satz 9 wird die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 6" ersetzt.

3.
Im neuen Satz 11 wird die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 6" ersetzt.

4.
Im neuen Satz 13 wird die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 6" ersetzt.

5.
Im neuen Satz 14 wird die Angabe „in den Sätzen 7 bis 12" durch die Angabe „in den Sätzen 8 bis 13" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 KiföG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KiföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiföG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 32 JStG 2009 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403), wird wie folgt geändert: 1. ...