Artikel 2a - Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Artikel 2a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 SGB XI § 60, mWv. 1. Juli 2008 § 61

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 60 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„§ 252 Abs. 3 des Fünften Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung den Beiträgen zur Krankenversicherung gleichstehen."

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2008

2.
§ 61 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 5 wird die Angabe „2, 4 und 5" durch die Angabe „2, 3 und 4" ersetzt.

b)
In Absatz 6 wird die Angabe „Absatz 6" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 2a GKV-OrgWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2a GKV-OrgWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-OrgWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 GKV-OrgWG Inkrafttreten
... soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Artikel 2a Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in Kraft. (3) Artikel 1 Nr. 1i tritt mit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 107 FGG-RG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, wird das Wort ...


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