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Artikel 5 - Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Artikel 5 Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 SVRV § 12

§ 12 der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die durch Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Für eine Verpflichtung aus einer Altersvorsorgezusage für Bedienstete ist eine Rückstellung zu bilden. Soweit sich aus anderen Rechtsvorschriften nichts Abweichendes ergibt, bestimmt sich der Höchstwert der Rückstellungen nach dem für den jeweiligen Versicherungszweig geltenden versicherungsmathematisch ermittelten aktuellen Wert der späteren Zahlungen. Dieser Wert ist bei wesentlichen Änderungen der Berechnungsgrundlagen, in der Regel alle fünf Jahre, zu aktualisieren. Die Altersrückstellungen und das Deckungskapital dürfen nur zweckentsprechend aufgelöst werden."

2.
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Soweit für Verpflichtungen einer Krankenkasse, für die nach § 171d Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haftet, eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich ist, darf dieser Betrag wie das nach § 171e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu bildende Deckungskapital bis spätestens zum 31. Dezember 2049 angesammelt werden und muss der Gesamtbetrag des Rückstellungsbedarfs so lange nur in einer Fußnote der Jahresrechnung ausgewiesen werden."



 

Zitierungen von Artikel 5 GKV-OrgWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GKV-OrgWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-OrgWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 GKV-OrgWG Inkrafttreten
... Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5, Artikel 2d, Artikel 2e, Artikel 3 Nr. 1, Nr. 2 und Artikel 5 treten am 1. Januar 2010 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 951
Artikel 1 1. SVRVÄndV
... vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, wird wie folgt ...