Zitierungen von § 16 BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BinSchUO Ordnungswidrigkeiten (vom 23.12.2016)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer 1. entgegen § 16 Absatz 4 Nummer 1 bis 3, 5 bis 16 ein Fahrzeug führt, 2. entgegen § 16 Absatz ... § 16 Absatz 4 Nummer 1 bis 3, 5 bis 16 ein Fahrzeug führt, 2. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 1 eine dort genannte Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, ... genannte Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 3. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 2 eine Prüfbescheinigung oder einen Abnahmebericht nicht, nicht richtig oder ... nicht richtig oder nicht vollständig an Bord mitführt, 4. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass tragbare Feuerlöscher nur zum Löschen von ... zum Löschen von dort genannten Bränden verwendet werden, 5. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine Flüssiggasanlage nur mit ... nur mit handelsüblichem Propan betrieben wird, 6. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 5 die Fahrzeit eines Fahrzeugs nicht einhält oder eine Fahrt nicht ... eines Fahrzeugs nicht einhält oder eine Fahrt nicht einstellt, 7. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 6 ein Mitglied der Besatzung während der Mindestruhezeit einsetzt,  ... Mitglied der Besatzung während der Mindestruhezeit einsetzt, 8. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 7 das dort genannte Fahrtenbuch nicht oder nicht mindestens sechs Monate ... Fahrtenbuch nicht oder nicht mindestens sechs Monate aufbewahrt, 9. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 8 ein Fahrtenbuch nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder 10. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Eintragung in das ... als Schiffsführer, Eigentümer oder Ausrüster 1. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrgast nur mit einem dort genannten Fahrzeug ... Fahrgast nur mit einem dort genannten Fahrzeug befördert wird, 2. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass sich ein tragbarer Feuerlöscher an den ... Feuerlöscher an den vorgeschriebenen Stellen befindet, 3. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass die Abdeckung eines Feuerlöschgerätes ... von fest installierten Feuerlöschanlagen gekennzeichnet ist, 4. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine stillgelegte Bordkläranlage erst nach ... vorgeschriebenen Sonderprüfung wieder in Betrieb genommen wird, 5. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass an den dort genannten Orten eine ... genannten Orten eine Feuerlöschdecke griffbereit vorhanden ist, 6. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass ein Fluchtweg oder ein Notausgang markiert oder ... beleuchtet oder mit einem Sicherheitsleitsystem ausgestattet ist, 7. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass ein Teil eines Fahrzeugs gesichert ist oder ein ... Teil eines Fahrzeugs gesichert ist oder ein Symbol angebracht ist, 8. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass ein Rettungsmittel untergebracht oder ... dass ein Rettungsmittel untergebracht oder gekennzeichnet ist, 9. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Bestimmung über ... Hydrantenanlagen oder Feuerlöschpumpen eingehalten wird, 10. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Urkunde aufgehängt ist, ... sorgt, dass eine dort genannte Urkunde aufgehängt ist, 11. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 11 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Angabe in jeder Kabine ... dass sich eine dort genannte Angabe in jeder Kabine befindet, 12. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 12 oder 13 nicht dafür sorgt, dass die vorgeschriebene Besatzung ständig ... sorgt, dass die vorgeschriebene Besatzung ständig an Bord ist, 13. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass sich ein Zeugnis an Bord befindet oder jederzeit ... Zeugnis an Bord befindet oder jederzeit verfügbar ist, oder 14. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 15 nicht dafür sorgt, dass ein dort genanntes Seeschiff mit einer ... oder fahrlässig als Eigentümer oder Ausrüster 1. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug nicht ohne eine dort genannte ... und sich die Bescheinigung während der Fahrt an Bord befindet, 2. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Einrichtung oder ein ... oder ein dort genannter Ausrüstungsgegenstand an Bord befindet, 3. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Änderung der ... mitgeteilt und die Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorgelegt wird, 4. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ... Schwimmkörper zu einer Sonderprüfung vorgeführt wird, 5. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Einrichtung oder ein dort ... an Bord vorhanden und funktionstüchtig ist, 6. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Unterlage an Bord ... sorgt, dass sich eine dort genannte Unterlage an Bord befindet, 7. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ... nicht ohne die dort genannten Kennzeichen in Betrieb genommen wird, 8. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Unterlage an Bord ... Unterlage an Bord befindet oder jederzeit verfügbar ist, 9. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass eine elektrische Einrichtung ... Einrichtung explosionsgeschützt ausgeführt ist, 10. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 nicht dafür sorgt, dass ein Akkumulator in der vorgeschriebenen ... dass ein Akkumulator in der vorgeschriebenen Weise aufgestellt ist, 11. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Prüfung rechtzeitig ... dass eine dort genannte Prüfung rechtzeitig veranlasst wird, 12. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Bedienungsanleitung ... dass sich eine dort genannte Bedienungsanleitung an Bord befindet, 13. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass eine Heiz-, Koch- oder Kühleinrichtung ... und die dort genannten Verhaltensregeln eingehalten werden, 14. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 15 nicht dafür sorgt, dass ein dort genanntes Rettungsmittel an Bord ... genanntes Rettungsmittel an Bord vorhanden und geprüft ist, 15. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 16 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Krankentrage vorhanden ... sorgt, dass eine dort genannte Krankentrage vorhanden ist, 16. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 nicht dafür sorgt, dass ein Beleuchtungskörper gekennzeichnet ... sorgt, dass ein Beleuchtungskörper gekennzeichnet ist, 17. entgegen § 16 Absatz 1 Nummer 18 nicht dafür sorgt, dass eine stillgelegte Bordkläranlage erst nach ... Sonderprüfung wieder in Betrieb genommen wird, 18. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 19 nicht dafür sorgt, dass Seil- und Kettenanlagen den dort genannten ... und Kettenanlagen den dort genannten Bestimmungen entsprechen, 19. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 1 anordnet oder zulässt, dass eine dort genannte Flüssiggasanlage ... dass eine dort genannte Flüssiggasanlage betrieben wird, 20. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 2 anordnet oder zulässt, dass die Fahrzeit eines dort genannten Fahrzeugs ... Fahrzeugs nicht eingehalten oder die Fahrt nicht eingestellt wird, 21. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 3 anordnet oder zulässt, dass ein Mitglied der Besatzung eingesetzt wird, ... zulässt, dass ein Mitglied der Besatzung eingesetzt wird, oder 22. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 4 anordnet oder zulässt, dass ein Fahrzeug ohne die dort genannte ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Mitglied der Besatzung entgegen § 16 Abs. 6 Nr. 2 das Schifferdienstbuch nicht oder nicht rechtzeitig ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
V. v. 16.12.2011 BGBl. II S. 1300; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 12 RheinSchPersEV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... „, XI oder der Schiffspersonalverordnung-Rhein" ersetzt. 7. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. entgegen § 16 Absatz 4 Nummer 1 bis 3, 5 bis 12 oder Nummer 13 ein Fahrzeug führt,". bb) ... bis 11 werden durch die folgenden Nummern 5 bis 9 ersetzt: „5. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 5 die Einsatzzeit des Schiffes nicht einhält oder die Fahrt nicht ... des Schiffes nicht einhält oder die Fahrt nicht einstellt, 6. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 6 ein Mitglied der Besatzung während der Mindestruhezeit einsetzt oder ... der Besatzung während der Mindestruhezeit einsetzt oder 7. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 7 eine dort genannte Unterlage nicht sechs Monate aufbewahrt, 8. ... 7 eine dort genannte Unterlage nicht sechs Monate aufbewahrt, 8. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrtenbuch richtig, vollständig und ... richtig, vollständig und rechtzeitig geführt wird, 9. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass eine Eintragung richtig, vollständig und ... 15 und 16 werden durch die folgende Nummer 15 ersetzt: „15. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 4 anordnet oder zulässt, dass ein Fahrzeug ohne vorherige Sonderuntersuchung ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948
Artikel 1 3. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... die Wörter „nach Maßgabe des Absatzes 2" gestrichen. 3. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 werden nach den ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Artikel 1 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... und gültigen internationalen oder nationalen Zeugnisse festgelegt." 9. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 2 bis 9 durch die folgenden Nummern 2 bis 11 ersetzt: „2. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 1 die dort genannte Unterlage an Bord nicht mitführt oder nicht oder nicht ... mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 3. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 2 eine dort genannte Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, ... genannte Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, 4. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 3 eine Prüfbescheinigung oder einen Abnahmebericht nicht, nicht richtig oder ... nicht richtig oder nicht vollständig an Bord mitführt, 5. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass tragbare Feuerlöscher nur zum Löschen von ... zum Löschen von dort genannten Bränden verwendet werden, 6. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass eine Flüssiggasanlage nur bei Vorliegen der ... bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen betrieben wird, 7. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 6 die Einsatzzeit eines Fahrzeugs nicht einhält oder eine Fahrt nicht ... Fahrzeugs nicht einhält oder eine Fahrt nicht einstellt, 8. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 7 ein Mitglied der Besatzung während der Mindestruhezeit einsetzt,  ... Mitglied der Besatzung während der Mindestruhezeit einsetzt, 9. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 8 das dort genannte Fahrtenbuch nicht oder nicht mindestens sechs Monate ... Fahrtenbuch nicht oder nicht mindestens sechs Monate aufbewahrt, 10. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 9 ein Fahrtenbuch nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder 11. entgegen § 16 Absatz 5 Nummer 10 eine Eintragung in das Schifferdienstbuch nicht, nicht richtig, nicht ... aa) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: „1. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrgast nur mit einem dort genannten Fahrzeug ... bis 12 werden die Nummern 2 bis 13 und wie folgt gefasst: „2. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass sich ein tragbarer Feuerlöscher an den ... Feuerlöscher an den vorgeschriebenen Stellen befindet, 3. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass die Abdeckung eines Feuerlöschgerätes ... von fest installierten Feuerlöschanlagen gekennzeichnet ist, 4. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass an den dort genannten Orten eine ... Orten eine Feuerlöschdecke griffbereit vorhanden ist, 5. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Fluchtweg oder ein Notausgang markiert oder ... beleuchtet oder mit einem Sicherheitsleitsystem ausgestattet ist, 6. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass ein Teil eines Fahrzeugs gesichert ist oder ein ... eines Fahrzeugs gesichert ist oder ein Symbol angebracht ist, 7. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass ein Rettungsmittel untergebracht oder ... dass ein Rettungsmittel untergebracht oder gekennzeichnet ist, 8. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Bestimmung über ... Hydrantenanlagen oder Feuerlöschpumpen eingehalten wird, 9. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Urkunde aufgehängt ist, ... sorgt, dass eine dort genannte Urkunde aufgehängt ist, 10. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Angabe in jeder Kabine ... dass sich eine dort genannte Angabe in jeder Kabine befindet, 11. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 11 nicht dafür sorgt, dass die vorgeschriebene Besatzung ständig an Bord ... dass die vorgeschriebene Besatzung ständig an Bord ist, 12. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass sich ein Zeugnis an Bord befindet oder jederzeit ... Zeugnis an Bord befindet oder jederzeit verfügbar ist, oder 13. entgegen § 16 Absatz 3 Nummer 13 nicht dafür sorgt, dass ein dort genanntes Seeschiff mit einer ... 1 bis 16 durch die folgenden Nummern 1 bis 19 ersetzt: „1. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug nicht ohne eine dort genannte ... sich die Bescheinigung während der Fahrt an Bord befindet, 2. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Einrichtung oder ein ... ein dort genannter Ausrüstungsgegenstand an Bord befindet, 3. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Änderung der ... mitgeteilt und die Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorgelegt wird, 4. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ... oder einer Sonderprüfung vorgeführt wird, 5. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Einrichtung oder ein dort ... an Bord vorhanden und funktionstüchtig ist, 6. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Unterlage an Bord ... sorgt, dass sich eine dort genannte Unterlage an Bord befindet, 7. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ... ohne die dort genannten Kennzeichen in Betrieb genommen wird, 8. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Unterlage an Bord ... Unterlage an Bord befindet oder jederzeit verfügbar ist, 9. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass eine elektrische Einrichtung ... Einrichtung explosionsgeschützt ausgeführt ist, 10. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 nicht dafür sorgt, dass ein Akkumulator in der vorgeschriebenen ... ein Akkumulator in der vorgeschriebenen Weise aufgestellt ist, 11. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass sich eine dort genannte Bedienungsanleitung ... sich eine dort genannte Bedienungsanleitung an Bord befindet, 12. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 nicht dafür sorgt, dass eine Heiz-, Koch- oder Kühleinrichtung ... und die dort genannten Verhaltensregeln eingehalten werden, 13. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass ein dort genanntes Rettungsmittel an Bord ... genanntes Rettungsmittel an Bord vorhanden und geprüft ist, 14. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 15 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Krankentrage vorhanden ... sorgt, dass eine dort genannte Krankentrage vorhanden ist, 15. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 16 nicht dafür sorgt, dass ein Beleuchtungskörper gekennzeichnet ... sorgt, dass ein Beleuchtungskörper gekennzeichnet ist, 16. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 1 anordnet oder zulässt, dass eine dort genannte Flüssiggasanlage ... dass eine dort genannte Flüssiggasanlage betrieben wird, 17. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 2 anordnet oder zulässt, dass die Einsatzzeit eines dort genannten Fahrzeugs ... nicht eingehalten oder die Fahrt nicht eingestellt wird, 18. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 3 anordnet oder zulässt, dass ein Mitglied der Besatzung eingesetzt wird, ... dass ein Mitglied der Besatzung eingesetzt wird, oder 19. entgegen § 16 Absatz 2 Nummer 4 anordnet oder zulässt, dass ein Fahrzeug ohne die dort genannte ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.03.2017 BGBl. I S. 330
Artikel 1 4. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... 2016 (BGBl. I S. 2948) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 46 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... 3 Satz 1, § 13 Absatz 1 und 4, §§ 14, 15 Absatz 1 Halbsatz 1 und Absatz 2, § 16 Absatz 1 Nummer 3, Anhang II Satz 1 und 2 des Hinweises in der Anlage Q, Anhang X § 2.02 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 1 2. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... den Anforderungen des Anhangs IX Teil VII bis VIII entsprechen." 5. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 1 bis 3 werden durch folgende Nummern 1 und 2 ersetzt: „1. entgegen § 16 Absatz 4 Nummer 1 bis 3, 5 bis 16 ein Fahrzeug führt, 2. entgegen § 16 ...


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