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Zitierungen von § 8 FamGKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamGKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 5 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... der Kosten befreiter Beteiligter Kosten des Verfahrens übernimmt." 4. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Elektronische Akte, elektronisches Dokument ... übernimmt." 4. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Elektronische Akte, elektronisches Dokument In Verfahren nach diesem Gesetz sind die ...

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 10 RechtsBehEG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 8 folgende Angabe eingefügt: „§ 8a Rechtsbehelfsbelehrung". ... „§ 8a Rechtsbehelfsbelehrung". 2. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Rechtsbehelfsbelehrung ...