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Artikel 3 - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVVEV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Biostoffverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2008 BioStoffV § 8, § 12, § 15, § 15a, § 18, Anhang IV

Die Biostoffverordnung vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Satz 1 werden die Wörter „in den Fällen des § 15a Abs. 6 Satz 1 und des § 15a Abs. 7 Satz 1" durch die Wörter „beim Auftreten arbeitsbedingter Infektionen, Erkrankungen oder gesundheitlicher Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit" ersetzt.

2.
§ 12 Abs. 2a wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 3 wird die Angabe „§ 15a Abs. 5" durch die Wörter „der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.

b)
In Satz 4 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der in Satz 3 genannten Verordnung" ersetzt.

3.
§ 15 wird wie folgt gefasst:

„§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 2 Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung. Dies gilt auch für Tätigkeiten nach § 2 Abs. 4 sowie für den in § 2 Abs. 8 genannten Personenkreis."

4.
§ 15a wird aufgehoben.

5.
§ 18 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Nummern 10a bis 14 werden aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 15 und 16 werden die Nummern 11 und 12.

6.
Der Anhang IV wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ArbMedVVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbMedVVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
V. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2514
Artikel 3 BioStoffVuaÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt die Biostoffverordnung vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, außer ...