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Artikel 9 - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVVEV k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Arbeitsstättenverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2008 ArbStättV § 3, § 7

Die Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „Regeln für Arbeitsstätten" durch die Wörter „Regeln und Erkenntnisse" ersetzt.

b)
In Satz 3 werden nach dem Wort „Regeln" die Wörter „und Erkenntnisse" eingefügt.

c)
In Satz 4 werden nach dem Wort „Regeln" die Wörter „und Erkenntnisse" eingefügt.

2.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Der Nummer 1 wird folgende Nummer vorangestellt:

„1.
dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten zu ermitteln,".

bb)
Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Nummern 2 und 3.

b)
In Absatz 4 werden nach dem Wort „Regeln" die Wörter „und Erkenntnisse" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 ArbMedVVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbMedVVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 19.07.2010 BGBl. I S. 960
Artikel 4 OStrVEV Änderung der Arbeitsstättenverordnung
... Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, wird wie folgt ...